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BilMoG - Reform des Bilanzrechts

BilMoG ist das neue Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. Bereits ab 1. Januar 2010 sind die kommenden Vorschriften zwingend anzuwenden. Im Vordergrund der Reform stehen Vereinfachungen und Kostensenkungen für kleine und mittelständische Unternehmen. KUMAVISION unterstützt und begleitet Sie bei der Umsetzung der BilMoG Richtlinien mit Schulungen und Webcasts.

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) stellt die größte Bilanzreform der letzten 25 Jahre dar. Es ist seit Mai 2009 in Kraft und muss bis 2010 umgesetzt werden.

 

1. Was bezweckt der Gesetzgeber mit dem BilMoG?
Mit dem BilMoG setzt der Bund einerseits europarechtliche Vorgaben um. Andererseits stellt das Gesetz sicher, dass das kostengünstige und bewährte Bilanzrecht des Handelsgesetzbuchs auf Dauer Bestand haben wird. Im Vordergrund der Reform stehen Vereinfachungen und Kostensenkungen für kleine und mittelständische Unternehmen. Gleichzeitig wird die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses verbessert.

 

2. Was sind die Eckpunkte der Reform?

Das Gesetz entlastet Unternehmen von vermeidbarem Bilanzierungsaufwand. Mittelständische Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften, die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, werden von der handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Buchführungspflicht befreit. Auch Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen. Insgesamt gehen Experten von einer Reduzierung der Kosten für Buchführung, Abschlussaufstellung, Abschlussprüfung und Abschlussoffenlegung in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro aus.

 

3. Um welche Maßnahmen geht es konkret?

Beispielsweise werden die Größenklassen, die über Informationspflichten entscheiden, angehoben. Zudem gibt es Neuerungen beim Ansatz selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die Bestandteile der Herstellkosten oder bei der Rückstellungsbewertung. Insgesamt wird sich die Reform deutlich auf die Buchung von Geschäftsvorfällen auswirken. Auch einige Bilanzschemata sind von der Reform betroffen und müssen angepasst werden.

 

4. Welche Leistungen erbringt KUMAvision für ihre Kunden?

Zur inhaltlichen Beratung sind ausschließlich Steuerberater berechtigt. Aber natürlich hat KUMAVISION sich intensiv damit auseinandergesetzt, welche Änderungen in Microsoft Dynamics NAV notwendig sind. So sind wir in der Lage, schnell und sicher auf die Wünsche unserer Kunden zu reagieren. Wir unterstützen und begleiten unsere Kunden bei der Umsetzung der BilMoG Richtlinien, bieten Schulungen zu verschiedenen Themen an und geben ihnen die Möglichkeit, an Webcasts zu den einzelnen Themen teilzunehmen.

 


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